NEWSLETTER
Der verbal-Newsletter wird allen Mitgliedern zweimal jährlich – abhängig von der Art der Mitgliedschaft elektronisch oder postalisch – zugesandt (siehe Mitgliedschaft).
MASSENMAILVERSAND
Der verbal-Mailer bietet jedem Mitglied die Möglichkeit, Informationen an alle Mitglieder auszusenden. Zur Sicherheit werden die abgeschickten Nachrichten von der Webredaktion gesichtet und dann erst freigegeben. Um ein Mail zu verschicken, das Mail bitte genau so, wie es verschickt werden soll, an mailingliste@verbal.at senden. Es wird dann zeitnah an den Verteiler weitergeleitet. Es können auch Anhänge verschickt werden (maximal zwei pro Mail).
AILA REVIEW
Ordentliche Mitglieder erhalten einmal jährlich die AILA-Review, eine Publikation der Association Internationale de Linguistique Appliquée.
UNTERSTÜTZUNG VON VERBAL-VERANSTALTUNGEN
verbal-Workshops (oder andere verbal-Veranstaltungen wie Podiumsdiskussionen) auf den österreichischen Linguistik-Tagungen (ÖLT) werden nach Möglichkeit finanziell unterstützt.
- Die finanzielle Unterstützung beläuft sich auf maximal € 500.- je Workshop (nur verwendbar für belegbare Kosten gegen Vorlage von Rechnungen).
- Auf jeder ÖLT können maximal drei verbal-workshops unterstützt werden.
- Die Vergabe der Unterstützung erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldung der verbal-Veranstaltung beim/bei der geschäftsführenden Vorsitzenden und nach inhaltlicher Prüfung des Vorschlags einer verbal-Veranstaltung durch den/die geschäftsführende(n) Vorsitzende(n).
- Anmeldeschluss für zu unterstützende Veranstaltungen ist jeweils drei Monate vor dem Veranstaltungstermin.
- Die Auszahlung der Unterstützung erfolgt nach Einsendung der Rechnungen und eines Kurzberichts von der Veranstaltung für verbal-Homepage und verbal-Newsletter.
- Auch außerhalb der ÖLT können verbal-Veranstaltungen stattfinden. Auch für diese kann eine Unterstützung beantragt werden, über die im Einzelfall vom Vorstand entschieden wird.
- Wenn verbal-Mitglieder eine Veranstaltung durchführen möchten, ohne Unterstützung zu erhalten, kann diese nach Anmeldung beim/bei der geschäftsführenden Vorsitzenden ebenfalls als verbal-Workshop (bzw. verbal-Veranstaltung) deklariert werden.